Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schafft Sicherheit für Menschen mit Behinderung

Zu dem gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erklärt der Kreisvorsitzende CDA Essen – CDU-Sozialausschüsse Thomas Ziegler: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist für Menschen mit Behinderung von enormer Bedeutung. Mit dem Beschluss wird deutlich, dass im Falle einer Triage eine Behinderung nicht zu einer Benachteiligung oder Diskriminierung führen darf.“

Der stellvertretende CDA-Kreisvorsitzende und Landesvorsitzende des Netzwerkes für Menschen mit Behinderung der CDU-NRW, Benjamin Daniel Thomas, ergänzt: „Gerade Menschen mit Behinderung haben dadurch, dass sie auf Assistenten und Pflegekräfte angewiesen sind, ein erhöhtes Risiko, sich mit Corona zu infizieren. Viele von ihnen haben gleichzeitig auch ein wesentlich höheres Risiko, einen schweren COVID Verlauf zu erleiden. Durch die Debatte um die mögliche Notwendigkeit einer Triage haben viele von Ihnen Angst, dass sie aufgrund einer Behinderung letztlich keine Chance haben, eine lebensrettende intensivmedizinische Behandlung zu bekommen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes forderte der Gesetzgeber auf, die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch bei einer Triage zu berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht hat, dass das Merkmal einer Behinderung Bei einer Triage nicht zu Benachteiligung führen darf. Wir erwarten, dass die Ampelkoalition kurzfristig einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegt, in dem die Maßgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden."

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